{"id":1198,"date":"2016-09-13T15:04:17","date_gmt":"2016-09-13T14:04:17","guid":{"rendered":"https:\/\/logsystems.de\/en\/?page_id=1198"},"modified":"2016-09-13T15:04:41","modified_gmt":"2016-09-13T14:04:41","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/logsystems.de\/en\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_section-72d2eece0cd2c891720c885c7a23b66d\">\n.avia-section.av-av_section-72d2eece0cd2c891720c885c7a23b66d .av-parallax .av-parallax-inner{\nbackground-repeat:no-repeat;\nbackground-image:url(https:\/\/logsystems.de\/wp-content\/uploads\/2016\/06\/LogSystems-Generic-Header-1.png);\nbackground-position:50% 50%;\nbackground-attachment:scroll;\n}\n.avia-section.av-av_section-72d2eece0cd2c891720c885c7a23b66d .av-section-color-overlay{\nopacity:0.4;\nbackground-color:#176aaa;\n}\n<\/style>\n<div id='av_section_1'  class='avia-section av-av_section-72d2eece0cd2c891720c885c7a23b66d main_color avia-section-huge avia-no-border-styling  avia-builder-el-0  el_before_av_one_full  avia-builder-el-first  avia-full-stretch av-parallax-section avia-bg-style-parallax av-section-color-overlay-active container_wrap sidebar_right'  data-section-bg-repeat='stretch'><div class='av-parallax' data-avia-parallax-ratio='0.3' ><div class='av-parallax-inner main_color avia-full-stretch'><\/div><\/div><div class=\"av-section-color-overlay-wrap\"><div class=\"av-section-color-overlay\"><\/div><div class='container av-section-cont-open' ><main  role=\"main\" itemprop=\"mainContentOfPage\"  class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-1198'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_one_full-35303c3b03ed729d908529e14f4bbf3d\">\n.flex_column.av-av_one_full-35303c3b03ed729d908529e14f4bbf3d{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0 0 0 0;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-av_one_full-35303c3b03ed729d908529e14f4bbf3d av_one_full  avia-builder-el-1  avia-builder-el-no-sibling  first no_margin flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_heading-d4587f1f54c4a5295e5010b481d610d6\">\n#top .av-special-heading.av-av_heading-d4587f1f54c4a5295e5010b481d610d6{\npadding-bottom:0;\ncolor:#ffffff;\nfont-size:30px;\n}\nbody .av-special-heading.av-av_heading-d4587f1f54c4a5295e5010b481d610d6 .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n#top #wrap_all .av-special-heading.av-av_heading-d4587f1f54c4a5295e5010b481d610d6 .av-special-heading-tag{\nfont-size:30px;\n}\n.av-special-heading.av-av_heading-d4587f1f54c4a5295e5010b481d610d6 .special-heading-inner-border{\nborder-color:#ffffff;\n}\n.av-special-heading.av-av_heading-d4587f1f54c4a5295e5010b481d610d6 .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n\n@media only screen and (min-width: 480px) and (max-width: 767px){ \n#top #wrap_all .av-special-heading.av-av_heading-d4587f1f54c4a5295e5010b481d610d6 .av-special-heading-tag{\nfont-size:0.8em;\n}\n}\n\n@media only screen and (max-width: 479px){ \n#top #wrap_all .av-special-heading.av-av_heading-d4587f1f54c4a5295e5010b481d610d6 .av-special-heading-tag{\nfont-size:0.8em;\n}\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-av_heading-d4587f1f54c4a5295e5010b481d610d6 av-special-heading-h2 custom-color-heading blockquote modern-quote modern-centered  avia-builder-el-2  avia-builder-el-no-sibling  av-inherit-size'><h2 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >Terms of Payment and Delivery from LogSystems GmbH&amp;CoKG<\/h2><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/main><!-- close content main element --><\/div><\/div><\/div><div id='after_section_1'  class='main_color av_default_container_wrap container_wrap sidebar_right'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-1198'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_one_full-6126cab7d8fab8d08143dd2dacdf673c\">\n.flex_column.av-av_one_full-6126cab7d8fab8d08143dd2dacdf673c{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-av_one_full-6126cab7d8fab8d08143dd2dacdf673c av_one_full  avia-builder-el-3  el_after_av_section  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><section  class='av_textblock_section av-av_textblock-35972167d9f102c5ddaec0c531c98b9e '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><h4>I. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung<\/h4>\n<ol>\n<li>S\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge \u00fcber Lieferungen und Leistungen, die wir ab 01. Januar 2006 mit Unternehmen, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen schlie\u00dfen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.<\/li>\n<li>Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende oder f\u00fcr uns ung\u00fcnstige, erg\u00e4nzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.<\/li>\n<li>Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertrags\u00e4nderungen oder -erg\u00e4nzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/li>\n<li>Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte mit dem Besteller.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen dem Besteller jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der ge\u00e4nderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverh\u00e4ltnis fortsetzt ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.<\/li>\n<li>Waren im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgem\u00e4\u00df dem Besteller zu \u00fcberlassenden Gegenst\u00e4nde.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag<\/h4>\n<ol>\n<li>Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn wir sie schriftlich best\u00e4tigt oder die Lieferung oder Leistung ausgef\u00fchrt haben.<\/li>\n<li>An allen, dem Besteller \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere Datentr\u00e4gern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, behalten wir uns Eigentums-, Patents- und Urheberrechte vor. Sie d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere als vertragsgem\u00e4\u00dfe Zwecke benutzt und Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind uns unverz\u00fcglich frei Haus zur\u00fcckzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erf\u00fcllt ist. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche Unterlagen und Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit heraus zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.<\/li>\n<li>Wir sind berechtigt, Unterauftr\u00e4ge zu erteilen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>III. Beschaffenheit der Waren oder Leistungen<\/h4>\n<ol>\n<li>Die in unseren \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen, wie Katalogen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben \u00fcber Eigenschaften geh\u00f6ren nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen geh\u00f6ren nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdr\u00fccklich und schriftlich in \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen zu Eigen gemacht haben.<\/li>\n<li>Wir behalten uns bis zur Lieferung handels\u00fcbliche technische \u00c4nderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche \u00c4nderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeintr\u00e4chtigt wird.<\/li>\n<li>Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistungen enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des \u00a7 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des \u00a7 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdr\u00fccklich schriftlich \u00fcbernommen haben.<\/li>\n<li>Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder ver\u00e4ndert, so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu \u00fcberpr\u00fcfen. Dem Besteller stehen keine Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln zu, die auf diese Vorgaben oder auf vom Besteller verwendete, von Dritten gelieferte Ware zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>IV. Preise und Zahlungsbedingungen<\/h4>\n<ol>\n<li>Unsere Preise verstehen sich ab Lieferstelle zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf alle Auftr\u00e4ge werden anteilige Versandkosten, die Porto, Verpackung und Verladung im Werk beinhalten, berechnet.<\/li>\n<li>Alle Zahlungen sind zu leisten frei unserer Zahlstelle ohne Abz\u00fcge und zwar, sofern keine besonderen Abmachungen getroffen sind:\n<ul>\n<li>1\/3 nach Eingang der Auftragsbest\u00e4tigung<\/li>\n<li>1\/3 bei Meldung der Versandbereitschaft<\/li>\n<li>1\/3 30 Tage nach Rechnungsdatum<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten als Sonderbedingungen und m\u00fcssen stets schriftlich vereinbart werden.<\/li>\n<li>Bei \u00dcberschreitung des Zahlungstermines berechnen wir, ohne dass es einer f\u00f6rmlichen Inverzugsetzung bedarf, Zinsen in der H\u00f6he, wie wir sie jeweils f\u00fcr ungedeckte Kontokorrent-Kredite bei unseren Hausbanken zahlen m\u00fcssen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluss Umst\u00e4nde bekannt, die seine Kreditw\u00fcrdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschlie\u00dflich derjenigen, f\u00fcr die Wechsel gegeben wurden, sofort f\u00e4llig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit auszuf\u00fchren. Uns zustehende, etwaige weitergehende Anspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag, in dem wir Werkunternehmer sind und k\u00fcndigt der Auftraggeber nach \u00a7 649 BGB bevor wir mit der Leistungsausf\u00fchrung begonnen haben, so steht uns eine pauschale Verg\u00fctung in H\u00f6he von 5 % der vereinbarten Gesamtverg\u00fctung zu. Wir sind berechtigt, eine h\u00f6here angemessene Verg\u00fctung geltend zu machen.<\/li>\n<li>Bei \u00dcberweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verf\u00fcgbarkeit f\u00fcr uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechsel gilt erst nach Einl\u00f6sung in H\u00f6he des eingel\u00f6sten Betrages abz\u00fcglich aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechsel und Schecks sind wir nicht verpflichtet.<\/li>\n<li>Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die \u00e4lteste f\u00e4llige Rechnung zu verrechnen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>V. Aufrechnung &#8211; und Zur\u00fcckbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung<\/h4>\n<ol>\n<li>Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur\u00fcckbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen. Besteht ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht ist der Besteller zur Aus\u00fcbung dieses Rechtes nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverh\u00e4ltnis berechtigt.<\/li>\n<li>Die Abtretung der gegen uns gerichteten Anspr\u00fcche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des \u00a7 354 a HGB.<\/li>\n<li>Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zul\u00e4ssig, wenn sie f\u00fcr den Besteller nicht unzumutbar sind.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>VI. Lieferung, Gefahren\u00fcbergang<\/h4>\n<ol>\n<li>Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die billigste Versandart.<\/li>\n<li>Unabh\u00e4ngig von der Regelung der Transportkosten geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person oder Anstalt auf den Besteller \u00fcber, auch wenn wir die Versendung selbst durchf\u00fchren.<\/li>\n<li>Sofern der Besteller es w\u00fcnscht, werden wir die Lieferung auf Kosten des Bestellers durch eine Transportversicherung abdecken.<\/li>\n<li>Sind wir durch h\u00f6here Gewalt, Streik oder Aussperrung oder unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vern\u00fcnftigerweise zu erwartenden Vorsichtsma\u00dfnahmen nicht vermieden werden konnten &#8211; gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten &#8211; wie Betriebsst\u00f6rungen, beh\u00f6rdliche Eingriffe, Energie- oder Rohstoffmangel an der Erf\u00fcllung unserer Lieferpflicht gehindert, verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachtr\u00e4glich unm\u00f6glich oder f\u00fcr uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. R\u00fccktritt seitens des K\u00e4ufers ist in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Wird der Versand auf Wunsch des K\u00e4ufers verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten\n<ol>\n<li>Die Lieferung gilt als erf\u00fcllt, wenn der Liefergegenstand fertig gestellt, versandbereit ist, die Ausf\u00fchrung den vertraglichen Vorschriften entspricht und die Versandbereitschaft dem Besteller angezeigt ist.<\/li>\n<li>Vom Besteller nach Auftragsbest\u00e4tigung gew\u00fcnschte Um\u00e4nderungen des Liefergegenstandes k\u00f6nnen nur insoweit kostenlos ber\u00fccksichtigt werden, als keine Mehrkosten durch die \u00c4nderung entstehen. \u00c4nderungen, die nach Erf\u00fcllung auf Wunsch des Bestellers vorgenommen werden, stellen wir ausnahmslos in Rechnung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h4>VIII. Anspruchsgef\u00e4hrdung<\/h4>\n<ol>\n<li>1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Bestellers gef\u00e4hrdet wird, so ist der Besteller auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer f\u00fcr den Besteller zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (g\u00e4ngigen) Ware besteht.<\/li>\n<li>Im \u00fcbrigen gilt \u00a7 321 BGB mit der Ma\u00dfgabe, dass wir auch bei Gef\u00e4hrdung anderer Anspr\u00fcche aus dem gleichen rechtlichen Verh\u00e4ltnis im Sinne von \u00a7 273 BGB unsere Leistung verweigern k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die F\u00e4lligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug befindet. Stundungsabreden werden wirksam, wenn der Besteller mit einer Leistung in Verzug ger\u00e4t oder die Voraussetzungen des \u00a7 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>IX. Eigentumsvorbehalt<\/h4>\n<ol>\n<li>Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenst\u00e4nden bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung vor.<\/li>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismussch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/li>\n<li>Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/li>\n<li>Der Besteller ist berechtigt, den Lieferungsgegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer und Dritter erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt, sofern er die Voraussetzungen f\u00fcr die Weiterleitung der eingenommenen Betr\u00e4ge an uns geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung \u00fcber Anspruchsgef\u00e4hrdung (\u00a7 321 BGB) eintreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Auf unser Verlangen ist der Besteller zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der f\u00fcr die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>X. Montage<\/h4>\n<p>Falls die Ausf\u00fchrung der Montage durch uns \u00fcbernommen wird, gelten daf\u00fcr unsere besonderen Montagebedingungen.<\/p>\n<h4>XI. Haftungsbegrenzung: Schadensersatzanspr\u00fcche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen<\/h4>\n<ol>\n<li>Haftungsbegrenzung dem Grunde nach<br \/>\nSchadensersatzanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen oder wenn die f\u00e4llige Leistung von uns nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird, wegen Verzugs oder bei M\u00e4ngeln stehen dem Besteller nur zu f\u00fcr:<\/p>\n<ol>\n<li>Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf unserer mindestens fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen,<\/li>\n<li>Sonstige Sch\u00e4den, die unsererseits oder auf einer mindestens grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen oder auf der mindestens fahrl\u00e4ssigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder auf der mindestens fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen und<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die in den Schutzbereich einer von uns erf\u00fcllten Zusicherung (Garantie \u00a7 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (\u00a7 443 BGB) fallen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Haftungsbegrenzung der H\u00f6he nach<br \/>\nSoweit unsere Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit und unsere Haftung f\u00fcr grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten unserer Erf\u00fcllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, nicht gem\u00e4\u00df Ziff. 1 ausgeschlossen ist, haften wir nur f\u00fcr den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur H\u00f6he des Erf\u00fcllungsinteresses. F\u00fcr Datenverlust oder -besch\u00e4digung haften wir nur in H\u00f6he der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgem\u00e4\u00dfer Sicherungskopien.<\/li>\n<li>Haftung aus vorvertraglichen Schuldverh\u00e4ltnissen und gesch\u00e4ftlichen Kontakten<br \/>\nDie vorstehenden Abs\u00e4tze gelten auch f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers aus Schuldverh\u00e4ltnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder \u00e4hnlichen gesch\u00e4ftlichen Kontakten entstehen.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche aus \u00fcbergangenem Recht<br \/>\nDie vorstehenden Bestimmungen gelten auch f\u00fcr Anspr\u00fcche, die der Besteller aus \u00fcbergangenem Recht geltend macht. Auf ausl\u00e4ndisches Recht kann sich der Besteller nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen und dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen begr\u00fcndet w\u00e4re.<\/li>\n<li>Produkthaftungsgesetz<br \/>\nDie vorstehenden Regelungen gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 1, 4 ProdHaftG. Gleiches gilt bei anf\u00e4nglichem Unverm\u00f6gen oder zu vertretender Unm\u00f6glichkeit.<\/li>\n<li>Haftungsbeschr\u00e4nkung zugunsten Dritter<br \/>\nSoweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>XII. Anspr\u00fcche des Bestellers bei M\u00e4ngeln (Sach- und Rechtsm\u00e4ngel)<\/h4>\n<ol>\n<li>Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit<br \/>\nRechte des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Untersuchung und R\u00fcge (\u00a7 377 HGB).<\/li>\n<li>Sachm\u00e4ngel bei gebrauchten Sachen<br \/>\nBeim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche und Anspr\u00fcche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, \u00a7 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (\u00a7 443 BGB).<\/li>\n<li>Nacherf\u00fcllung<br \/>\nWir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherf\u00fcllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Sachm\u00e4ngel bei zugelieferter Hard- und Software<br \/>\nIn Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Anspr\u00fcche gegen unseren Lieferanten oder den Hersteller an den Besteller abtreten k\u00f6nnen. Der Besteller muss uns vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherf\u00fcllung durch uns auf Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, R\u00fccktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherf\u00fcllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist f\u00fcr den Besteller unzumutbar.<\/li>\n<li>Eingriffe des Bestellers<br \/>\nIm Falle von Eingriffen des Bestellers in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdr\u00fccklich zugelassen sind, stehen dem Besteller keine Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln zu, wenn der Besteller uns nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht aus dem Eingriff beruht.<\/li>\n<li>Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen wegen M\u00e4ngeln, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen:\n<ol>\n<li>Die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist gilt f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln und f\u00fcr Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung.<\/li>\n<li>Alle \u00fcbrigen Anspr\u00fcche des Bestellers wegen Sachm\u00e4ngeln, insbesondere auf Nacherf\u00fcllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, R\u00fccktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres. Hiervon ausgenommen sind M\u00e4ngel an Verschlei\u00dfteilen, soweit sie in der im Lieferumfang beinhalteten Dokumentation als solche bezeichnet sind.<\/li>\n<li>Das gleiche gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Rechtsm\u00e4ngeln mit folgender Ausnahme: Anspr\u00fcche wegen eines Mangels der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, verj\u00e4hren innerhalb von 5 Jahren.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h4>XIII. Mitwirkung des Bestellers bei M\u00e4ngeln<\/h4>\n<ol>\n<li>F\u00fcr eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung n\u00f6tigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfern\u00fcbertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verf\u00fcgung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherf\u00fcllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls anderer Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Bestellers einzustellen.<\/li>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, an Hard- oder Software festgestellte M\u00e4ngel m\u00f6glichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.<\/li>\n<li>Nimmt uns der Besteller auf Nacherf\u00fcllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherf\u00fcllung nicht besteht (z. B. Anwendefehler, unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels) so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der \u00dcberpr\u00fcfung der Ware und der Nacherf\u00fcllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.<\/li>\n<li>Bei Ausfall des Systems durch einen von uns zu vertretenden Fehlers stellen wir die Daten in den vor dem Ausfall vom Besteller zuletzt durchgef\u00fchrten Stand der Datensicherung wieder her. Die entsprechenden Daten stellt der Besteller in maschinenlesbarer Form zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu informieren.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>XIV. Geheimhaltung<\/h4>\n<p>Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung bekannt werdenden Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen \u00fcber die andere Partei geheim zu halten.<\/p>\n<h4>XV. Verj\u00e4hrungshemmung bei Verhandlungen<\/h4>\n<p>Eine Hemmung der Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen \u00c4u\u00dferung.<\/p>\n<h4>XVI. Erg\u00e4nzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software<\/h4>\n<ol>\n<li>Vertragsgegenst\u00e4ndliche Software ist, soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart Standardsoftware, die nicht individuell f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Liefervertr\u00e4ge \u00fcber Software sind daher Kaufvertr\u00e4ge. Die Parteien stimmen darin \u00fcberein, dass es nach Stand der Technik unm\u00f6glich ist, Standardsoftware fehlerfrei f\u00fcr alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.<\/li>\n<li>Software wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, in einer f\u00fcr das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows 95) geeignete Fassung geliefert.<\/li>\n<li>Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Besteller die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer dar\u00fcber hinausgehenden Dokumentation sind wir nicht verpflichtet. Auf Wunsch erh\u00e4lt der Besteller schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernde Original-Anwenderdokumentation. Im \u00fcbrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. W\u00fcnscht der Besteller eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsabschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot \u00fcber eine solche Dokumentation erteilen.<\/li>\n<li>Ist Software zu liefern, so sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem Datentr\u00e4ger zu \u00fcbergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.<\/li>\n<li>Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Besteller daf\u00fcr, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschlie\u00dflich aller Verkabelungen vor der Installation erf\u00fcllt sind.<\/li>\n<li>Soweit Hardware von uns geliefert wird, hat der Kunde eine geeignete Hard- und Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, als eigene oder von Dritten erworbene Hard- und Software anzubinden ist.<\/li>\n<li>Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitspl\u00e4tze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von uns weder geschuldet noch gepr\u00fcft, sondern ist Sache des Kunden.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend Testbetrieben und w\u00e4hrend der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation f\u00fcr die Sicherung aller seiner Daten sorgen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>XVII. Nutzungsrecht<\/h4>\n<ol>\n<li>Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so richtet sich die Nutzung nach den Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Dem Besteller werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsabschluss, zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li>\n<li>Soweit sich nicht aus den Nutzungsbedingungen gem\u00e4\u00df vorstehender Ziffer etwas anderes ergibt, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.<\/li>\n<li>Der Besteller hat eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschlie\u00dfliche Erlaubnis zur Nutzung der Software. Diese Erlaubnis ist nicht \u00fcbertragbar. Die Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet. Wird keine Netzwerklizenz (= Mehrplatzlizenz) erworben, ist die Nutzung nur auf einem einzelnen Computer gestattet. Bei einem Wechsel der Hardware ist die Software von der bisher benutzten Hardware vollst\u00e4ndig zu l\u00f6schen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorr\u00e4tig halten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardwareeinheit ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht f\u00fcr die vereinbarten Einzelpl\u00e4tze des vertraglich bestimmten lokalen Netzwerkes. Der Besteller ist verpflichtet, jede Nutzung durch Dritte zu verhindern. Auch Zweigniederlassungen, mit dem Lizenznehmer verbundene Unternehmen, Gesellschafter oder r\u00e4umlich oder organisatorisch getrennte Einrichtungen des gleichen Tr\u00e4gers sind Dritte.<\/li>\n<li>Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Lizenznehmer nicht die Befugnis, die Software oder ihm \u00fcberlassenes schriftliches Material zu ver\u00e4ndern oder zu kopieren oder zu vervielf\u00e4ltigen.<\/li>\n<li>Vorhandene Urheberrechtsmerkmale oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software d\u00fcrfen nicht entfernt oder ver\u00e4ndert werden.<\/li>\n<li>Bei schuldhaftem Versto\u00df des Bestellers gegen die vorstehenden Bestimmungen sind wir unbeschadet anderer Rechte befugt, eine Vertragsstrafe von \u20ac 20.000,00 f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>XVIII. Erf\u00fcllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand<\/h4>\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort ist bei Vertr\u00e4gen mit Kaufleuten f\u00fcr beide Teile der Sitz des Unternehmens.<\/li>\n<li>Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die Vertragssprache ist deutsch.<\/li>\n<li>Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Amtsgerichtes L\u00f6rrach, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegen\u00fcber allen anderen Bestellern wird unser Sitz als Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten f\u00fcr den Fall vereinbart, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/li>\n<li>Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/section><\/div><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":21,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":"","_links_to":"","_links_to_target":""},"class_list":["post-1198","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/logsystems.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1198","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/logsystems.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/logsystems.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/logsystems.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/logsystems.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1198"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/logsystems.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1198\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1202,"href":"https:\/\/logsystems.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1198\/revisions\/1202"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/logsystems.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1198"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}